COVID-19 Update: Insolvenzantragspflicht

Weiterhin keine Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung: Der Gesetzgeber hat die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei nach dem 1. März 2020 eingetretener Überschuldung bis 31. Oktober 2020 verlängert!

Die aktuelle Gesetzeslage haben wir in unserem COVID-19 Factsheet – Update Insolvenzantragspflicht kompakt zusammengefasst.

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