DerStandard: Restrukturierungsverfahren mit grenzüberschreitenden Schwächen
Ein Gastbeitrag von Clemens Jaufer und Alexander Painsi
Bei der Sanierung bestandsgefährdeter Unternehmen ist Zeit sprichwörtlich Geld – je früher sinnvolle Maßnahmen gesetzt werden, desto größer ist in der Regel der Gestaltungsspielraum für die Sanierung des Unternehmens und desto besser ist das Ergebnis für die Gläubiger. Eine außergerichtliche Sanierung erfordert Einvernehmen mit allen beteiligten Gläubigern.
Bisher gab es als Alternative de facto nur die Sanierung in einem gerichtlichen Insolvenzverfahren. Nunmehr kommt ein nichtöffentliches Restrukturierungsverfahren hinzu, das – vereinfacht gesagt – bereits vor der Insolvenz Forderungskürzungen auch gegen den Willen einzelner Gläubiger ermöglicht, wenn die Gläubigermehrheit einem sogenannten Restrukturierungsplan zustimmt. Das antragstellende Unternehmen entscheidet selbst (nach sachlichen Kriterien), welche Gläubiger einbezogen werden. Das entsprechende Gesetz tritt diese Woche in Kraft.