Organ- und Beraterhaftung

VerantwortungsträgerInnen (Leitungsorgane, Aufsichtsräte) setzten auf unsere Beratung in kritischen Unternehmensphasen. Wir unterstützen in der Vertragsgestaltung zur Vorbeugung von Haftungsrisiken und beraten und unterstützen bei der Abwehr von Haftungsansprüchen. Dazu gehört auch die Entwicklung eines passenden, auf die Bedürfnisse des Unternehmens abgestimmten Compliance-Konzepts.

JAUFER Rechtsanwälte beraten Unternehmen bei der Prüfung und Geltendmachung möglicher Ersatzansprüche gegenüber GeschäftsführerInnen, Aufsichtsräten und anderen Organen.

Darüber hinaus übernehmen wir die Abwehr und Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Beratern (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Notare und Rechtsanwälte).