COVID-19 Update: Gesetzliche Erleichterungen für Insolvenzantragspflicht und für Überbrückungsfinanzierungen
Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung:
Der Gesetzgeber hat die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei nach dem 1. März 2020 eingetretener Überschuldung – nochmalig – bis 31.01.2021 verlängert. Die aktuelle Gesetzeslage finden Sie kompakt in unserem COVID-19 Fact Sheet Insolvenzantragspflicht.
Erleichterung für kurzfristige Gesellschafterfinanzierungen:
Gesellschafterkredite in der Krise unterliegen auch in Zeiten von Corona den Schranken des Eigenkapitalersatzrechts. Damit Liquiditätsengpässe schnell und unbürokratisch überbrückt werden können, hat der Gesetzgeber die gesetzlichen Ausnahmen erweitert. Mehr dazu lesen Sie in unserem COVID-19 Fact Sheet Gesellschafterkredit.